Informationen in der Schulbegleitung

Individuelle Unterstützung durch unsere Stark-Mach-Profis

Ihr Kind benötigt auf Grund seiner Diagnose eine Unterstützung zur Bewältigung des Schulalltags?

Dann helfen wir Ihnen mit unseren Stark-Mach-Profis aus der Schulbegleitung gerne weiter.

Für wen ist eine Schulbegleitung gedacht?

Die Schulbegleitung von Pro School richtet sich an Kinder und Jugendliche ...

  • ... mit der Diagnose Autismus Spektrum Störung
  • ... mit seelischer Beeinträchtigung
  • ... mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten
  • ... mit besonderem Förderbedarf

Sie stellt für die Betroffenen ein Hilfs- und ein Kommunikationsmittel dar und unterstützt sie, die klassenbezogenen Angebote der Lehrer*innen anzunehmen und zu verarbeiten.

Schulbegleiter*innen sind Helfer*innen, die Defizite von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf im psychosozialen, motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich ausgleichen, um ihnen einen weitgehend selbstständigen Schulbesuch an der Regel- oder Förderschule zu ermöglichen.

FAQ

Wo können Sie eine Schulbegleitung anfragen oder Ihr Kind auf die Warteliste setzen lassen?

Anfragen für eine Schulbegleitung können Sie im neuen Jugendhilfeportal für Eingliederungshilfen dem JuHiPo unter folgendem Link einstellen.

Auf Ihre Anfrage(n) hat u.a. auch Pro School als Anbieter der Leistung jederzeit Zugriff, um diese mit einer vorhandenen pädagogischen Fachkraft im Bedarfsfall zeitnah besetzen zu können.

Sie möchten sich über unser Leistungsangebot informieren?

Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an schulbegleitung@pro-school.de.

Wie wird eine Schulbegleitung beantragt und wer kommt für die Kosten auf?

Erziehungsberechtigte reichen ein formloses Schreiben mit kurzer Begründung zur Antragsstellung beim örtlich zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ein, der bei einer Leistungsbewilligung i.d.R. die Kosten übernimmt.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Damit beeinträchtigten Schüler*innen aufgrund ihrer Behinderung keine Nachteile im Unterricht und bei Leistungsnachweisen entstehen, kann zum Beispiel die Gewichtung von mündlicher und schriftlicher Leistung angepasst werden.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?

Erziehungsberechtigte dürfen, nach Bewilligung der Förderung durch das zuständige Amt, mit entscheiden, welcher Kinder- und Jugendhilfeträger und welche*r Mitarbeiter*in ihr Kind unterstützt und fördert.

Was genau bedeutet es, eine Schulbegleitung zu haben?

Eine Schulbegleitung unterstützt Schüler*innen, die psychisch und/oder physisch beeinträchtigt sind, ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten zeigen und einen besonderen Förderbedarf haben. Sie benötigen persönliche Unterstützung während des Schulalltags zum Beispiel bei der Kommunikation mit Lehrer*innen und Mitschüler*innen, bei der Vorbereitung und Bearbeitung von Unterrichtsmaterialien oder auch beim Essen und bei Toilettengängen. Je nach Unterstützungsbedarf Ihres Kindes oder Jugendlichen setzen sich die Aufgabenbereiche einer Schulbegleitung individuell zusammen.

Ziel einer Schulbegleitung ist es, durch kleine Erfolgserlebnisse und Entwicklungsverbesserungen die Schulbegleitung entbehrlich zu machen, so dass Ihr Kind oder Jugendliche*r möglichst selbstständig am Unterricht und Schulalltag teilhaben kann.

Ist eine Schulbegleitung das gleiche wie eine Schulassistenz und eine Integrationshilfe?

Die Berufsbezeichnungen Schulbegleitung, Schulassistenz und Integrationshilfe meinen in der Regel die gleiche Tätigkeit. Je nach den Bedürfnissen der Kinder oder Jugendlichen können die Aufgabengebiete der Schulbegleitung ganz unterschiedlich aussehen.

Welche Aufgaben könnten das im Detail sein?

Hierfür haben wir eine kleine Liste zusammengestellt, die sicherlich noch nicht vollständig ist, Ihnen aber einen Überblick verschaffen sollte:

  • Vorbereiten der Unterrichtsmaterialien
  • Umsetzen von Konzentrations- und Bewegungstrainings
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Therapiemaßnahmen
  • Motivationsförderung
  • Strukturvermittlung / Hilfe bei Aufgabenstrukturierung
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Hilfe beim An- und Ausziehen für die Pausenzeiten und/oder dem Sportunterricht
  • Betreuung während der Pause und anderen Veranstaltungen z.B. Klassenfahrten
  • Unterstützung beim Essen
  • Hilfe beim Sich-zurecht-finden im Klassenraum und auf dem kompletten Schulgelände
  • Dabei unterstützen, dass das Kind / der*die Jugendliche von seinem Umfeld akzeptiert wird
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschüler*innen
  • Psychische Stabilisierung und Schutz

Was bedeutet „qualifizierte“ Schulbegleitung?

Die Ausbildung zur Schulbegleitung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Es handelt sich um keinen klassischen Ausbildungsberuf.

Folgende Ausbildungen/Studiengänge sind eine gute Grundlage zur Weiterbildung zum*zur Schulbegleiter*in:

  • Erzieher*in
  • Sozialpädagog*in
  • Kinderpfleger*in
  • Heilerziehungspfleger*in
  • Soziale Arbeit (Studium)
  • Heilpädagogik (Studium)

Bei uns ist eine entsprechende Qualifizierung zur Schulbegleitung ein Einstellungskriterium. So garantieren wir unseren Klient*innen eine qualifizierte Förderung.

Wie lange muss man warten, um eine Schulbegleitung zu bekommen?

Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Zunächst müssen Sie einen formlosen Antrag zur Kostenübernahme beim Jugend- oder Sozialamt einreichen. Zeitgleich können Sie bereits bei einem Anbieter wie Pro School einen freien Platz für eine Schulbegleitung anfragen. Da die Nachfrage momentan sehr hoch ist, sollten Sie mit einer Wartezeit rechnen.