Schulbegleitung

Informationen für Erziehungs- und Sorgeberechtigte

Was ist Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung unterstützt Schüler*innen, die psychisch und/oder physisch beeinträchtigt sind, ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten zeigen und einen besonderen Förderbedarf haben.

Sie benötigen persönliche Unterstützung während des Schulalltags, zum Beispiel bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschüler*innen, bei der Vorbereitung und Bearbeitung von Unterrichtsmaterialien oder auch bei lebenspraktischen Kompetenzen, wie Nahrungsaufnahme und bei Toilettengängen. Je nach Unterstützungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen setzen sich die Aufgabenbereiche einer Schulbegleitung individuell zusammen.

Ziel einer Schulbegleitung ist es, durch kleine Erfolgserlebnisse und Entwicklungsverbesserungen die Schulbegleitung entbehrlich zu machen, so dass das Kind oder Jugendliche*r möglichst selbstständig am Unterricht und Schulalltag teilhaben kann.

Wer hat Anspruch auf eine Schulbegleitung?

Junge Menschen, die ihren Schulalltag im Klassenverband aus verschiedenen Gründen nicht allein bewältigen können, dürfen die Hilfe einer Schulbegleitung in Anspruch nehmen. Dabei werden Kinder und Jugendliche (u.a.) mit folgenden Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen gefördert:

  • Sprachstörung
  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
  • Verschiedene Formen des Autismus-Spektrums
  • Down-Syndrom
  • Formen der geistigen Behinderung
  • Körperbehinderung
  • Sozial-emotionale Beeinträchtigungen

Die Schulbegleitung von Pro School richtet sich an Kinder und Jugendliche ...
... mit der Diagnose Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
... mit seelischer Beeinträchtigung
... mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten
... mit besonderem Förderbedarf

Was unterscheidet Pro School von anderen Anbieter*innen?

Wir arbeiten ausschließlich mit ausgebildeten pädagogischen Fachkräften.

Darunter fallen zum Beispiel:

  • Erzieher*innen
  • Sozialpädagog*innen
  • Sozial- und Organisationspädagog*innen
  • Kinderpfleger*innen
  • Heilerziehungspfleger*innen
  • Heilpädagog*innen (Studium)
  • Fachkräfte der Sozialen Arbeit (Studium)

Bei uns ist eine entsprechende Qualifizierung ein zwingendes Einstellungskriterium, um als Schulbegleitung tätig werden zu dürfen. So garantieren wir jederzeit eine qualitativ hochwertige Förderung des Kindes bzw. Jugendlichen.

Aufgaben einer Schulbegleitung

Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung hängen von der persönlichen Situation des Kindes bzw. Jugendlichen, den Rahmenbedingungen in der Schule und der tatsächlichen Lernsituation ab. Gerade diese wechselt ständig, daher ist eine hohe Flexibilität und eine Anpassung der Leistungen erforderlich.

Das Aufgabenspektrum ist vielfältig:

  • Schulbegleitung unterstützt dabei, den Schulalltag zu bewältigen. Sie hilft unter anderem bei der Körperpflege, der Mobilität, bei der Überwindung von Barrieren und allen gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens.
  • Schulbegleitung unterstützt im Unterricht, indem sie unter anderem Strukturierungshilfen gibt, Konzentrationsfähigkeit fördert, Impulse gibt, Aufmerksamkeit lenkt und bei individuellen Aufgaben unterstützt.
  • Schulbegleitung unterstützt bei der Förderung der verbalen Kommunikation, aber auch bei der Anwendung von non-verbalen Kommunikationsstrategien.
  • Schulbegleitung unterstützt im psychosozialen Bereich, indem sie unter anderem in Krisensituationen hilft und den sozialen Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern sowie mit Lehrkräften begleitet und bei herausfordernden Verhaltensweisen lenkend eingreift.

Stark-Mach-Profis – So nennen wir unsere pädagogischen Fachkräfte,
die Ihr Kind darin unterstützen, den Schulalltag zu meistern.

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Strukturierungshilfen - Ein Überblick

Strukturierungshilfen sind weit verbreitet und in vielen Bereichen üblich, ohne dass Menschen sich dessen bewusst sind.

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Aufgaben einer Schulbegleitung

Der Bedarf an Schulbegleitungen steigt jedes Jahr - doch noch immer ist vielen unklar, was das eigentlich bedeutet. Wir erklären, was die Aufgaben einer Schulbegleitung sein können.

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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet „qualifizierte“ Schulbegleitung?

Da es sich bei der Tätigkeit als Schulbegleitung nicht um einen Ausbildungsberuf handelt, ist diese Tätigkeit in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Für die Stadt Hannover und die Region Hannover wurden jedoch verschiedene Ausbildungsberufe bzw. Studienabschlüsse definiert, die die jeweilige Fachkraft dazu qualifizieren, als Schulbegleitung tätig werden zu dürfen. Dazu zählen u.a. Berufe, wie Erzieher*in, Sozialpädagog*in, Kinderpfleger*in und Heilerziehungspfleger*in sowie Studienabschlüsse, wie Soziale Arbeit und Heilpädagogik. Bei Pro School ist daher eine entsprechende Qualifizierung ein Einstellungskriterium für die Tätigkeit als Schulbegleitung.

Wie wird eine Schulbegleitung beantragt und wer kommt für die Kosten auf?

Erziehungsberechtigte reichen ein formloses Schreiben mit kurzer Begründung zur Antragsstellung beim örtlich zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ein, der bei einer Leistungsbewilligung i.d.R. die Kosten übernimmt. Träger der Leitungsbewilligung sind Jugend- oder Sozialämter.
Wir benötigen von Ihnen: Eine fachärztliche Stellungnahme sowie die Kostenzusage des Trägers der Eingliederungshilfe.

Wie finde ich eine passende Schulbegleitung?

Um eine Schulbegleitung für Ihr Kind zu erhalten, können Sie Ihre Anfrage im Jugendhilfeportal für Eingliederungshilfen (JuHiPo) einstellen. Neben weiteren Anbietern hat auch Pro School Zugriff auf Ihre Anfrage. Sofern wir eine passende Schulbegleitung vorschlagen können, melden wir uns persönlich bei Ihnen.

> Zum Jugendhilfeportal (JuHiPo)

Sie möchten sich über unser Leistungsangebot informieren? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an schulbegleitung@pro-school.de

Sollten Sie Fragen zum JuHiPo haben, senden Sie bitte eine E-Mail an: info@juhipo.de

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Damit beeinträchtigten Schüler*innen aufgrund ihrer Behinderung keine Nachteile im Unterricht und bei Leistungsnachweisen entstehen, kann zum Beispiel die Gewichtung von mündlicher und schriftlicher Leistung angepasst werden.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?

Erziehungsberechtigte dürfen, nach Bewilligung der Förderung durch das zuständige Amt, mitentscheiden, welcher Kinder- und Jugendhilfeträger und welche*r Mitarbeiter*in ihr Kind unterstützt und fördert.

Wie lange muss man warten, um eine Schulbegleitung zu bekommen?

Diese Frage lässt sich nicht abschließend beantworten, da es von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann. Die Wartezeit wird bedingt durch den Antrag zur Kostenübernahme und der Suche nach einer passenden Fachkraft.