Schulbegleitung

Informationen für Erziehungs- und Sorgeberechtigte

Was ist Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung unterstützt Schüler*innen, die psychisch und/oder physisch beeinträchtigt sind, ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten zeigen und einen besonderen Förderbedarf haben.

Sie benötigen persönliche Unterstützung während des Schulalltags, zum Beispiel bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschüler*innen, bei der Vorbereitung und Bearbeitung von Unterrichtsmaterialien oder auch bei lebenspraktischen Kompetenzen, wie Nahrungsaufnahme und bei Toilettengängen. Je nach Unterstützungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen setzen sich die Aufgabenbereiche einer Schulbegleitung individuell zusammen.

Ziel einer Schulbegleitung ist es, durch kleine Erfolgserlebnisse und Entwicklungsverbesserungen die Schulbegleitung entbehrlich zu machen, so dass das Kind oder Jugendliche*r möglichst selbstständig am Unterricht und Schulalltag teilhaben kann.

Wer hat Anspruch auf eine Schulbegleitung?

Junge Menschen, die ihren Schulalltag im Klassenverband aus verschiedenen Gründen nicht allein bewältigen können, dürfen die Hilfe einer Schulbegleitung in Anspruch nehmen. Dabei werden Kinder und Jugendliche (u.a.) mit folgenden Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen gefördert:

  • Sprachstörung
  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
  • Verschiedene Formen des Autismus-Spektrums
  • Down-Syndrom
  • Formen der geistigen Behinderung
  • Körperbehinderung
  • Sozial-emotionale Beeinträchtigungen

Die Schulbegleitung von Pro School richtet sich an Kinder und Jugendliche ...
... mit der Diagnose Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
... mit seelischer Beeinträchtigung
... mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten
... mit besonderem Förderbedarf

Was unterscheidet Pro School von anderen Anbieter*innen?

Wir arbeiten ausschließlich mit ausgebildeten pädagogischen Fachkräften.

Darunter fallen zum Beispiel:

  • Erzieher*innen
  • Sozialpädagog*innen
  • Sozial- und Organisationspädagog*innen
  • Kinderpfleger*innen
  • Heilerziehungspfleger*innen
  • Heilpädagog*innen (Studium)
  • Fachkräfte der Sozialen Arbeit (Studium)

Bei uns ist eine entsprechende Qualifizierung ein zwingendes Einstellungskriterium, um als Schulbegleitung tätig werden zu dürfen. So garantieren wir jederzeit eine qualitativ hochwertige Förderung des Kindes bzw. Jugendlichen.

Aufgaben einer Schulbegleitung

Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung hängen von der persönlichen Situation des Kindes bzw. Jugendlichen, den Rahmenbedingungen in der Schule und der tatsächlichen Lernsituation ab. Gerade diese wechselt ständig, daher ist eine hohe Flexibilität und eine Anpassung der Leistungen erforderlich.

Das Aufgabenspektrum ist vielfältig:

  • Schulbegleitung unterstützt dabei, den Schulalltag zu bewältigen. Sie hilft unter anderem bei der Körperpflege, der Mobilität, bei der Überwindung von Barrieren und allen gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens.
  • Schulbegleitung unterstützt im Unterricht, indem sie unter anderem Strukturierungshilfen gibt, Konzentrationsfähigkeit fördert, Impulse gibt, Aufmerksamkeit lenkt und bei individuellen Aufgaben unterstützt.
  • Schulbegleitung unterstützt bei der Förderung der verbalen Kommunikation, aber auch bei der Anwendung von non-verbalen Kommunikationsstrategien.
  • Schulbegleitung unterstützt im psychosozialen Bereich, indem sie unter anderem in Krisensituationen hilft und den sozialen Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern sowie mit Lehrkräften begleitet und bei herausfordernden Verhaltensweisen lenkend eingreift.

Stark-Mach-Profis – So nennen wir unsere pädagogischen Fachkräfte,
die Ihr Kind darin unterstützen, den Schulalltag zu meistern.

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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet „qualifizierte“ Schulbegleitung?

Da es sich bei der Tätigkeit als Schulbegleitung nicht um einen Ausbildungsberuf handelt, ist diese Tätigkeit in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Für die Stadt Hannover und die Region Hannover wurden jedoch verschiedene Ausbildungsberufe bzw. Studienabschlüsse definiert, die die jeweilige Fachkraft dazu qualifizieren, als Schulbegleitung tätig werden zu dürfen. Dazu zählen u.a. Berufe, wie Erzieher*in, Sozialpädagog*in, Kinderpfleger*in und Heilerziehungspfleger*in sowie Studienabschlüsse, wie Soziale Arbeit und Heilpädagogik. Bei Pro School ist daher eine entsprechende Qualifizierung ein Einstellungskriterium für die Tätigkeit als Schulbegleitung.

Wie wird eine Schulbegleitung beantragt und wer kommt für die Kosten auf?

Erziehungsberechtigte reichen ein formloses Schreiben mit kurzer Begründung zur Antragsstellung beim örtlich zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ein, der bei einer Leistungsbewilligung i.d.R. die Kosten übernimmt. Träger der Leitungsbewilligung sind Jugend- oder Sozialämter.
Wir benötigen von Ihnen: Eine fachärztliche Stellungnahme sowie die Kostenzusage des Trägers der Eingliederungshilfe.

Wie finde ich eine passende Schulbegleitung?

Um eine Schulbegleitung für Ihr Kind zu erhalten, können Sie Ihre Anfrage im Jugendhilfeportal für Eingliederungshilfen (JuHiPo) einstellen. Neben weiteren Anbietern hat auch Pro School Zugriff auf Ihre Anfrage. Sofern wir eine passende Schulbegleitung vorschlagen können, melden wir uns persönlich bei Ihnen.

> Zum Jugendhilfeportal (JuHiPo)

Sie möchten sich über unser Leistungsangebot informieren? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an schulbegleitung@pro-school.de

Sollten Sie Fragen zum JuHiPo haben, senden Sie bitte eine E-Mail an: info@juhipo.de

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Damit beeinträchtigten Schüler*innen aufgrund ihrer Behinderung keine Nachteile im Unterricht und bei Leistungsnachweisen entstehen, kann zum Beispiel die Gewichtung von mündlicher und schriftlicher Leistung angepasst werden.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?

Erziehungsberechtigte dürfen, nach Bewilligung der Förderung durch das zuständige Amt, mitentscheiden, welcher Kinder- und Jugendhilfeträger und welche*r Mitarbeiter*in ihr Kind unterstützt und fördert.

Wie lange muss man warten, um eine Schulbegleitung zu bekommen?

Diese Frage lässt sich nicht abschließend beantworten, da es von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann. Die Wartezeit wird bedingt durch den Antrag zur Kostenübernahme und der Suche nach einer passenden Fachkraft.

Umfassende Informationen zur Schulbegleitung

Sie möchten sich noch tiefergehender über das Thema Schulbegleitung informieren? Hier haben wir weiterführende und detaillierte Informationen für Sie zusammengestellt. Von rechtlichen Grundlagen über den Beantragungsprozess bis hin zu praktischen Tipps für den Schulalltag – folgende zehn Bereiche geben Ihnen einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Aspekte der Schulbegleitung.

1. Rechtliche Grundlagen der Schulbegleitung

Gesetzliche Basis der Schulbegleitung in Deutschland

Die Schulbegleitung ist eine wichtige Form der Eingliederungshilfe, die auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen basiert. Je nach Art der Beeinträchtigung des junge Menschens kommen verschiedene Rechtsgrundlagen zum Tragen:
Für junge Menschen mit seelischer Behinderung bildet § 35a SGB VIII die rechtliche Basis für die Schulbegleitung. Die Zuständigkeit liegt hier beim örtlichen Jugendamt, das als Träger der öffentlichen Jugendhilfe fungiert.
Bei junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung greift hingegen § 112 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). In diesen Fällen ist das Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe zuständig.
Der Rechtsanspruch auf Schulbegleitung besteht unabhängig von der finanziellen Situation der Familie und ist ein wesentlicher Bestandteil der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Entscheidend für die Bewilligung ist allein der individuelle Hilfebedarf des jungen Menschens, der die Teilnahme am Unterricht ohne Unterstützung nicht ermöglichen würde.

2. Schulbegleitung bei verschiedenen Diagnosen

Schulbegleitung bei Autismus-Spektrum-Störungen

Junge Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) benötigen häufig eine speziell ausgebildete Schulbegleitung. Die typischen Herausforderungen im Schulalltag umfassen:

  • Schwierigkeiten mit sozialer Kommunikation und Interaktion
  • Probleme mit unerwarteten Wechsel von Routinen und Abläufen
  • Überempfindlichkeit gegenüber sensorischen Reizen (Lärm, Licht, Berührungen)
  • Verständnisschwierigkeiten bei nonverbaler Sprache

Eine qualifizierte Schulbegleitung kann hier beispielsweise durch folgende Maßnahmen unterstützen:

  • Strukturierung des Schulalltags durch visuelle Pläne und klare Abläufe
  • Unterstützung bei der sozialen Interaktion mit Mitschülern und Lehrkräften
  • Hilfe bei der Interpretation sozialer Situationen und Kommunikation
  • Vermittlung bei Missverständnissen und Konflikten
  • Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten bei sensorischer Überlastung

Eine wirksame Schulbegleitung für junge Menschen mit ASS erfordert spezifisches Fachwissen über Autismus und entsprechende Interventionsstrategien. Idealerweise haben Schulbegleiter in diesem Bereich eine Zusatzqualifikation oder spezielle Fortbildungen absolviert.

Schulbegleitung bei ADHS

Bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) steht die Schulbegleitung vor anderen Herausforderungen. Hier sind typische Unterstützungsbereiche:

  • Hilfe bei der Fokussierung auf Unterrichtsinhalte
  • Strukturierung von Arbeitsaufträgen in überschaubare Teilschritte
  • Unterstützung bei der Selbstorganisation und dem Zeitmanagement
  • Begleitung beim Umgang mit Impulsivität und motorischer Unruhe
  • Positive Verstärkung erwünschten Verhaltens

Wirksame Methoden in der Schulbegleitung von junge Menschen mit ADHS umfassen:

  • Token-Systeme zur Verstärkung positiven Verhaltens
  • Bewegungspausen zur Regulation der motorischen Unruhe
  • Reizarme Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Einsatz von Hilfsmitteln wie Sitzkissen, Kopfhörern oder Time-Timern*
  • Klare, kurze Anweisungen und regelmäßiges Feedback

Die Schulbegleitung kann so eine Brücke zwischen den spezifischen Lernbedürfnissen des jungen Menschen mit ADHS und den Anforderungen des Schulalltags schlagen.

Schulbegleitung bei sozial-emotionalen Störungen

Junge Menschen mit sozial-emotionalen Störungen benötigen eine Schulbegleitung, die besonders im Bereich der Emotionsregulation und des Sozialverhaltens unterstützt:

  • Frühzeitiges Erkennen von Überforderungssituationen
  • Erarbeitung und Einübung von Strategien zur Selbstberuhigung
  • Begleitung bei Konflikten mit Mitschülern oder Lehrkräften
  • Unterstützung beim Aufbau angemessener sozialer Interaktionen
  • Hilfe bei der Entwicklung einer realistischen Selbstwahrnehmung

Bewährte Methoden sind hier:

  • Einrichten von "Auszeiten" in emotional belastenden Situationen
  • Arbeit mit Emotionskarten und anderen Visualisierungshilfen
  • Positive Verstärkung erwünschter Verhaltensweisen
  • Rollenspiele zur Einübung sozialer Fertigkeiten
  • Regelmäßige Reflexionsgespräche

Eine qualifizierte Schulbegleitung kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten, indem sie sowohl präventiv als auch interventiv auf herausforderndes Verhalten eingeht und gleichzeitig die Entwicklung sozialer Kompetenzen fördert.

3. Ausführlicher Beantragungsprozess der Schulbegleitung

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung einer Schulbegleitung

Die Beantragung einer Schulbegleitung ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Vorbereitung erfordert. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

1. Feststellung des Bedarfs und Vorgespräche

  • Gespräche mit Lehrkräften und schulischen Fachkräften zur Einschätzung des Unterstützungsbedarfs
  • Kontaktaufnahme mit der Schulleitung, um die Situation zu besprechen
  • Bei bereits vorhandenen Diagnosen: Rücksprache mit behandelnden Ärzten oder Therapeuten

2. Fachärztliche Stellungnahme einholen

  • Termin beim Facharzt (Kinder- und Jugendpsychiater, Kinderarzt mit neurologischem Schwerpunkt) vereinbaren
  • Alle vorhandenen Befunde und schulischen Beobachtungen mitbringen
  • Ausführliche Stellungnahme zum Unterstützungsbedarf in der Schule anfordern

3. Antrag beim zuständigen Kostenträger stellen

  • Bei seelischer Behinderung: Antrag beim zuständigen örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe (nach § 35a SGB VIII)
  • Bei körperlicher oder geistiger Behinderung: Antrag beim zuständigen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe (nach § 112 SGB IX)
  • Formloses Antragsschreiben mit Begründung des Bedarfs einreichen
  • Fachärztliche Stellungnahme und weitere relevante Unterlagen beifügen

4. Hilfeplanverfahren

  • Termin zum Hilfeplangespräch beim zuständigen Amt wahrnehmen
  • Konkrete Unterstützungsbedarfe und Ziele der Schulbegleitung besprechen
  • Art und Umfang der Schulbegleitung festlegen

5. Auswahl des Leistungserbringers

  • Nach Bewilligung: Geeigneten Anbieter für Schulbegleitung auswählen (Wunsch- und Wahlrecht)
  • Anfrage im Jugendhilfeportal (JuHiPo) einstellen oder direkt mit Anbietern Kontakt aufnehmen
  • Vorgespräch mit dem Anbieter zur Klärung der individuellen Bedarfe

6. Einführung der Schulbegleitung

  • Kennenlerngespräch mit der ausgewählten Schulbegleitung
  • Vorstellung in der Schule und Absprachen mit Lehrkräften
  • Festlegung der konkreten Aufgaben und Kommunikationswege

Eine frühzeitige Beantragung ist ratsam, da der gesamte Prozess je nach Region und individueller Situation mehrere Wochen bis Monate dauern kann.

Benötigte Unterlagen für die Beantragung einer Schulbegleitung

Für eine erfolgreiche Beantragung einer Schulbegleitung sind folgende Unterlagen besonders wichtig:

Grundlegende Dokumente:

  • Formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • Aktuelle fachärztliche Stellungnahme oder Gutachten (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis über Schwerbehinderung (falls vorhanden)
  • Aktuelle Zeugnisse oder Lernentwicklungsberichte aus der Schule

Ergänzende Unterlagen:

  • Berichte von Therapeuten (Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie)
  • Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf
  • Förderpläne oder sonderpädagogische Gutachten
  • Dokumentation bisheriger Fördermaßnahmen und deren Ergebnisse
  • Bei Verlängerungsanträgen: Entwicklungsberichte der bisherigen Schulbegleitung

Wichtige Hinweise zur fachärztlichen Stellungnahme: Die fachärztliche Stellungnahme sollte möglichst konkret auf folgende Aspekte eingehen:

  • Diagnose nach ICD-10/ICD-11
  • Auswirkungen der Beeinträchtigung auf den Schulalltag
  • Konkrete Teilhabeeinschränkungen im schulischen Kontext
  • Spezifische Unterstützungsbedarfe und empfohlene Maßnahmen
  • Prognose zur voraussichtlichen Dauer des Unterstützungsbedarfs

Je detaillierter und spezifischer die Unterlagen sind, desto besser können die Chancen auf eine Bewilligung und eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Schulbegleitung sein.

Häufige Stolpersteine im Beantragungsprozess der Schulbegleitung

Bei der Beantragung einer Schulbegleitung können verschiedene Hürden auftreten, auf die Eltern vorbereitet sein sollten:

Unklare Zuständigkeiten:

  • Streitigkeiten zwischen dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und dem örtlichen Träger der
  • Eingliederungshilfe über die Kostenträgerschaft
  • Unklarheiten bei Mehrfachdiagnosen (seelische und körperliche/ geistige Beeinträchtigungen)
    Abgrenzungsprobleme zur Verantwortung der Schule

Lösung: Vorab Beratung bei einer unabhängigen Beratungsstelle (z.B. Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung - EUTB) in Anspruch nehmen.

Unzureichende fachärztliche Stellungnahmen:

  • Zu allgemein gehaltene Formulierungen
  • Fehlende Bezüge zum konkreten schulischen Unterstützungsbedarf
  • Veraltete Gutachten

Lösung: Mit dem Facharzt konkret besprechen, welche Informationen für den Antrag relevant sind und gegebenenfalls eine Ergänzung anfordern.

Begrenzte Bewilligungszeiträume:

  • Häufig werden Schulbegleitungen nur für ein Schuljahr bewilligt
  • Verlängerungsanträge müssen rechtzeitig gestellt werden

Lösung: Frühzeitig (ca. 3 Monate vor Ablauf) den Verlängerungsantrag stellen und Entwicklungsberichte der aktuellen Schulbegleitung einbeziehen.

Ablehnung wegen "Zuständigkeit der Schule":

  • Verweis auf schulische Ressourcen (Schulbegleiter, Integrationshelfer)
  • Argument des "gruppenbezogenen Förderbedarfs"

Lösung: Konkrete Nachweise erbringen, warum schulische Maßnahmen nicht ausreichen und eine individuelle Unterstützung notwendig ist.

Stundenumfang geringer als beantragt:

  • Bewilligung einer geringeren Stundenzahl als notwendig
  • Keine Berücksichtigung außerunterrichtlicher Aktivitäten

Lösung: Detaillierte Begründung des Stundenbedarfs mit Bezug auf den konkreten Stundenplan und zusätzliche schulische Aktivitäten.

Mit guter Vorbereitung und fachkundiger Unterstützung lassen sich viele dieser Stolpersteine umgehen oder überwinden. Bei Ablehnung des Antrags ist es wichtig, fristgerecht Widerspruch einzulegen und sich gegebenenfalls rechtlichen Beistand zu suchen.

4. Schulbegleitung in verschiedenen Schulformen

Unterschiede der Schulbegleitung an Regel- und Förderschulen

Die Umsetzung von Schulbegleitung unterscheidet sich je nach Schulform in wichtigen Aspekten:

Schulbegleitung an Regelschulen: An Regelschulen steht die Schulbegleitung oft vor der Herausforderung, die Balance zwischen notwendiger Unterstützung und größtmöglicher Eigenständigkeit des jungen Menschen zu finden. Besondere Merkmale sind:

  • Häufig 1:1-Betreuung eines einzelnen jungen Menschens
  • Vermittlung zwischen den Anforderungen des Regelschulsystems und den individuellen Bedürfnissen des jungen Menschens
  • Unterstützung bei der sozialen Integration in den Klassenverband
  • Oft stärkerer Fokus auf die Entwicklung von Kommunikations- und Sozialkompetenzen

Die Schulbegleitung an Regelschulen trägt wesentlich dazu bei, dass junge Menschen mit Beeinträchtigungen vom gemeinsamen Lernen profitieren können, ohne überfordert zu werden.

Schulbegleitung an Förderschulen: An Förderschulen sind bereits spezielle pädagogische Konzepte und Rahmenbedingungen vorhanden. Hier zeichnet sich die Schulbegleitung durch folgende Besonderheiten aus:

  • Häufiger auch Unterstützung mehrerer junge Menschen möglich (Pool-Modelle)
  • Engere Zusammenarbeit mit speziell ausgebildeten Förderschullehrkräften
  • Fokus oft stärker auf lebenspraktischen Fertigkeiten und Unterstützung bei Pflegebedarf
  • Integration in ein bereits auf spezielle Förderbedarfe ausgerichtetes System

In beiden Schulformen ist die enge Abstimmung zwischen Schulbegleitung, Lehrkräften und Eltern entscheidend für den Erfolg. Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung sollten immer im Einzelfall entsprechend dem individuellen Förderbedarf festgelegt werden.

Anpassung der Schulbegleitung an unterschiedliche Schulstufen

Die Anforderungen an eine Schulbegleitung verändern sich im Laufe der Schullaufbahn eines jungen Menschens erheblich:

Schulbegleitung in der Primarstufe (Grundschule): In der Grundschule liegt der Fokus der Schulbegleitung häufig auf:

  • Unterstützung beim Erlernen grundlegender Arbeitstechniken und -routinen
  • Hilfe bei der sozialen Integration in die Klassengemeinschaft
  • Förderung von Basiskompetenzen (Konzentration, Aufmerksamkeit, Arbeitsverhalten)
  • Enge Begleitung bei allen schulischen Aktivitäten
  • Unterstützung bei der Strukturierung des Schulalltags

Schulbegleitung in der Sekundarstufe I: Mit dem Übergang in die weiterführende Schule verändern sich die Aufgaben:

  • Umgang mit wechselnden Fachräumen und Fachlehrkräften
  • Unterstützung bei komplexen Lerninhalten und steigenden Anforderungen
  • Hilfe bei der Organisation von Lernmaterialien und Hausaufgaben
  • Begleitung in der sich verändernden sozialen Dynamik der Pubertät
  • Schrittweise Förderung von mehr Selbstständigkeit

Schulbegleitung in der Sekundarstufe II/Berufsschule: In höheren Klassenstufen und berufsbildenden Schulen stehen neue Aspekte im Vordergrund:

  • Unterstützung bei der Berufsorientierung und Praktika
  • Hilfe beim Übergang in nachschulische Bildungs- oder Beschäftigungssysteme
  • Förderung der Selbstorganisation und Eigenverantwortung
  • Begleitung bei der Vorbereitung auf Prüfungen und Abschlüsse
  • Entwicklung von Strategien für ein zunehmend selbstständiges Leben

Eine qualifizierte Schulbegleitung passt ihre Methoden und ihren Unterstützungsgrad kontinuierlich an die Entwicklung des jungen Menschens an. Das Ziel ist stets die schrittweise Förderung von Selbstständigkeit und die Vorbereitung auf ein möglichst eigenständiges Leben nach der Schulzeit.

5. Pädagogische Methoden in der Schulbegleitung

Strukturierungshilfen in der Schulbegleitung

Strukturierungshilfen sind ein zentrales Element erfolgreicher Schulbegleitung und unterstützen junge Menschen dabei, den Schulalltag besser zu bewältigen:

Zeitliche Strukturierung:

  • Visualisierte Tagespläne mit Piktogrammen oder Fotos
  • Time-Timer* oder andere visuelle Zeitmesser für besseres Zeitverständnis
  • Ritualisierte Übergänge zwischen verschiedenen Aktivitäten
  • Countdown-Systeme für die Vorbereitung auf Aktivitätswechsel
  • Strukturierte Pausen mit klaren Anfangs- und Endzeiten

Räumliche Strukturierung:

  • Feste, klar definierte Arbeitsplätze mit minimaler Ablenkung
  • Farbliche Markierung von Bereichen für unterschiedliche Aktivitäten
  • Sichtbare Kennzeichnung von persönlichen Materialien und Fächern
  • Rückzugsbereiche für Phasen der Überforderung
  • Klare Wege und Orientierungshilfen im Schulgebäude

Inhaltliche Strukturierung:

  • Aufgaben in überschaubare Teilschritte zerlegen
  • Checklisten für wiederkehrende Abläufe und Aufgaben
  • Farbliche Kodierung von Unterrichtsfächern und Materialien
  • Vorstrukturierte Arbeitsblätter mit reduzierter Informationsdichte
  • Visuelle Unterstützung durch Bilder, Diagramme oder Mind-Maps

Soziale Strukturierung:

  • Klare Regeln für soziale Interaktionen
  • Rollenspiele zur Vorbereitung auf soziale Situationen
  • Visualisierte Verhaltensregeln und Handlungsalternativen
  • Soziale Geschichten zur Verdeutlichung sozialer Erwartungen
  • Strukturierte Gruppensituationen mit klaren Rollen und Aufgaben

Gut durchdachte Strukturierungshilfen ermöglichen es den begleiteten jungen Menschen, Sicherheit zu gewinnen und ihre Aufmerksamkeit auf das Wesentliche zu richten. Die Schulbegleitung passt diese Hilfen kontinuierlich an die wachsenden Fähigkeiten des jungen Menschen an, mit dem Ziel, die externe Strukturierung schrittweise zu reduzieren und die Fähigkeit zur Selbststrukturierung zu stärken.

6. Schulbegleitung und Nachteilsausgleich: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Schulbegleitung und Nachteilsausgleich sind zwei wichtige, aber grundlegend verschiedene Unterstützungsformen im schulischen Kontext:

Nachteilsausgleich:

  • Definition: Anpassungen in der Leistungserbringung und -bewertung, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen, ohne das Anforderungsniveau zu reduzieren
  • Rechtliche Grundlage: Schulrecht der Bundesländer und Gleichstellungsgesetze
  • Zuständigkeit: Schule bzw. Schulleitung (nach Beratung durch Fachkräfte)
  • Beispiele für Nachteilsausgleiche:
    • Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten
    • Nutzung besonderer Hilfsmittel (Laptop, Taschenrechner, Wörterbuch)
    • Mündliche statt schriftliche Leistungsnachweise
    • Angepasste Aufgabenformate bei gleichem Inhalt
  • Ziel: Chancengleichheit bei der Leistungsbewertung

Schulbegleitung:

  • Definition: Personelle Unterstützung im Schulalltag für junge Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen
  • Rechtliche Grundlage: Sozialrecht (SGB VIII oder SGB IX)
  • Zuständigkeit: örtlich zuständiger Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe als Kostenträger
  • Aufgaben:
    • Persönliche Assistenz im Schulalltag
    • Unterstützung bei der sozialen Interaktion
    • Hilfe bei der Strukturierung und Organisation
    • Begleitung bei pflegerischen Tätigkeiten
  • Ziel: Teilhabe am Schulleben und Unterricht

Zusammenspiel in der Praxis:

  • Nachteilsausgleiche und Schulbegleitung können parallel bestehen und ergänzen sich
  • Der Nachteilsausgleich betrifft primär die Leistungserbringung, während die Schulbegleitung den gesamten Schulalltag unterstützt
  • Schulbegleitung kann die Umsetzung von Nachteilsausgleichen unterstützen (z.B. bei der Nutzung besonderer Hilfsmittel)
  • Im Gegensatz zur Schulbegleitung erfordert der Nachteilsausgleich keine zusätzlichen finanziellen Ressourcen

Ein optimales Unterstützungssystem berücksichtigt beide Maßnahmen: Der Nachteilsausgleich gewährleistet faire Bewertungsbedingungen, während die Schulbegleitung die notwendige persönliche Unterstützung im Schulalltag bietet. Beide Maßnahmen sollten im individuellen Förderplan berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden.

7. Glossar relevanter Begriffe zur Schulbegleitung

Wichtige Fachbegriffe im Kontext der Schulbegleitung

Eingliederungshilfe: Sozialleistung zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Schulbegleitung ist eine Form der Eingliederungshilfe.

Teilhabebeeinträchtigung: Einschränkung der Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Bei jungen Menschen bezieht sich dies im schulischen Kontext auf die gleichberechtigte Teilnahme am Unterricht und Schulleben.

Seelische Behinderung: Nach § 35a SGB VIII liegt eine seelische Behinderung vor, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Hilfeplan: Strukturiertes Planungsinstrument im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, in dem der Hilfebedarf, Ziele und konkrete Maßnahmen festgehalten werden. Für Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII ist ein Hilfeplan erforderlich.

Gesamtplan: Äquivalent zum Hilfeplan im Bereich der Eingliederungshilfe nach SGB IX (bei körperlichen/geistigen Behinderungen).

Wunsch- und Wahlrecht: Gesetzlich verankertes Recht der Leistungsberechtigten, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und eigene Wünsche zur Gestaltung der Hilfe zu äußern.

Inklusion: Konzept des gleichberechtigten Zusammenlebens aller Menschen in der Gesellschaft, unabhängig von individuellen Unterschieden. Im schulischen Kontext bedeutet dies gemeinsamer Unterricht von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen.

Sozial-emotionale Entwicklung: Bereich der Entwicklung eines jungen Menschens, der die Fähigkeit umfasst, eigene Gefühle wahrzunehmen und zu regulieren sowie soziale Beziehungen einzugehen und aufrechtzuerhalten.

Teilhabeplanung: Prozess zur Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs und zur Planung passender Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Persönliche Assistenz: Unterstützungsform, bei der Menschen mit Behinderungen Assistenzkräfte nach ihren eigenen Vorstellungen einsetzen, um ihre Selbstbestimmung zu wahren.

Pool-Modell: Organisationsform der Schulbegleitung, bei der mehrere junge Menschen mit Unterstützungsbedarf von einer Schulbegleitung gemeinsam betreut werden.

Budgetverantwortlicher Träger: Öffentliche Stellen, die über die Gewährung von Eingliederungshilfe entscheiden und die Kosten tragen (örtlich zuständiger Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder örtlich zuständiger Träger der Eingliederungshilfe).

Leistungserbringer: Organisation, Einrichtung oder Träger, der/ die im Auftrag des Kostenträgers die Schulbegleitung praktisch umsetzen.

Diese Fachbegriffe sind wichtig für das Verständnis der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Schulbegleitung und erleichtern die Kommunikation mit Behörden und Fachkräften.

Abkürzungen im Kontext der Schulbegleitung entschlüsselt

SGB VIII: Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfegesetz; enthält u.a. die Rechtsgrundlage für Schulbegleitung bei seelischer Behinderung (§ 35a)

SGB IX: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen; enthält die Rechtsgrundlage für Schulbegleitung bei körperlicher oder geistiger Behinderung

BTHG: Bundesteilhabegesetz; umfassende Reform der Eingliederungshilfe, die stufenweise bis 2023 in Kraft getreten ist und die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu regelt

I-Helfer: Integrationshelfer; alternative Bezeichnung für Schulbegleitung, besonders in einigen Bundesländern gebräuchlich

ASS: Autismus-Spektrum-Störung; Entwicklungsstörung, die häufig einen Anspruch auf Schulbegleitung begründet

ADHS: Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung; kann je nach Ausprägung einen Schulbegleitungsbedarf begründen

UK: Unterstützte Kommunikation; Sammelbegriff für Kommunikationsmethoden, die Menschen mit eingeschränkter Lautsprache unterstützen

GuK: Gebärdenunterstützte Kommunikation; vereinfachtes Gebärdensystem zur Unterstützung der Lautsprache

TEACCH: Treatment and Education of Autistic and related Communication handicapped Children; strukturiertes pädagogisches Konzept, das häufig in der Arbeit mit jungen Menschen mit Autismus angewendet wird

IHP: Individueller Hilfeplan im Rahmen der Eingliederungshilfe

sonderpäd. FB: Sonderpädagogischer Förderbedarf; schulrechtliche Feststellung eines besonderen Unterstützungsbedarfs

KJA: Kinder- und Jugendamt; häufig örtlich zuständiger Träger der Kinder- und Jugendhilfe für Schulbegleitung bei seelischer Behinderung

SA: Sozialamt; häufig örtlich zuständiger Träger der Eingliederungshilfe für Schulbegleitung bei körperlicher oder geistiger Behinderung

hB: Heilpädagogische Begleitung; Form der pädagogischen Unterstützung für junge Menschen mit Beeinträchtigungen

JuHiPo: Jugendhilfeportal; Online-Plattform für die Vermittlung von Schulbegleitungen und anderen Jugendhilfeleistungen

EGH: Eingliederungshilfe; Oberbegriff für sozialrechtliche Leistungen zur Teilhabeförderung

Diese Abkürzungen begegnen Eltern und Fachkräften häufig in Antragsverfahren, Hilfeplänen und Fachgesprächen zur Schulbegleitung. Das Verständnis dieser Abkürzungen erleichtert die Kommunikation mit Behörden und Fachkräften.

8. Regionale Unterschiede in der Schulbegleitung

Bundeslandspezifische Regelungen zur Schulbegleitung

Die Umsetzung der Schulbegleitung variiert erheblich zwischen den Bundesländern, was für Familien bei Umzügen oder bei der Informationssuche eine Herausforderung darstellen kann:

Unterschiede in der Begrifflichkeit:

  • In Bayern und Baden-Württemberg: häufig als "Schulbegleiter" oder "Integrationshelfer" bezeichnet
  • In Nordrhein-Westfalen: oft "Schulassistenz" oder "Integrationsassistenz"
  • In Hessen und Niedersachsen: meist "Teilhabeassistenz" oder "Schulbegleitung"
  • In den östlichen Bundesländern: teilweise "Eingliederungshelfer"

Unterschiedliche Qualifikationsanforderungen:

  • In Bayern: keine verbindlichen Mindestqualifikationen auf Landesebene
  • In Hamburg: strukturierte Basisqualifikation für alle Schulbegleiter vorgeschrieben
  • In Niedersachsen (Region Hannover): definierte pädagogische Ausbildungsberufe als Voraussetzung
  • In Sachsen: Fachkräftegebot bei komplexen Bedarfslagen

Unterschiede in der Organisation:

  • In Schleswig-Holstein: landesweite Förderung von Pool-Modellen
  • In Nordrhein-Westfalen: kommunal unterschiedliche Handhabung von Einzel- und Poolbetreuung
  • In Rheinland-Pfalz: häufig schulgebundene Budgets für Schulbegleitung
  • In Bremen: zentrale Steuerung durch die Bildungsbehörde

Finanzierungsunterschiede:

  • In Hamburg: Schulbegleitung teilweise aus schulischen Mitteln finanziert
  • In Bayern: klare Trennung zwischen Eingliederungshilfe und schulischer Verantwortung
  • In Thüringen: Modellprojekte zur gemeinsamen Finanzierung durch Sozial- und Schulträger
  • In Sachsen-Anhalt: verstärkte Übernahme durch das Schulbudget bei leichteren Unterstützungsbedarfen

Diese Unterschiede können dazu führen, dass der gleiche Unterstützungsbedarf eines jungen Menschens in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich bewertet und gewährt wird. Für Familien, die einen Umzug in ein anderes Bundesland planen, ist es ratsam, sich frühzeitig über die dortigen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls die Übertragung bewilligter Leistungen mit den beteiligten Kostenträgern abzustimmen.

9. Praxisorientierte Informationen zur Schulbegleitung

Schulbegleitung im Schulalltag: Ein typischer Tagesablauf

Die konkrete Arbeit einer Schulbegleitung gestaltet sich je nach individuellem Unterstützungsbedarf des jungen Menschen und schulischen Rahmenbedingungen unterschiedlich. Ein exemplarischer Tagesablauf kann jedoch verdeutlichen, wie vielfältig und anspruchsvoll diese Tätigkeit ist:

Vor Unterrichtsbeginn (ca. 7:30-8:00 Uhr):

  • Vorbereitung des Arbeitsplatzes des jungen Menschens (Strukturierung, Reduzierung von Ablenkungen)
  • Bereitstellung benötigter Hilfsmittel und Materialien
  • Begrüßung und erste Orientierungshilfe beim Ankommen
  • Kurzer Austausch mit Lehrkräften über besondere Vorkommnisse oder Planungen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf den Unterricht (Materialien auspacken, Tagesplan besprechen)

Während des Unterrichts (8:00-13:00 Uhr):

  • Hilfe bei der Fokussierung auf den Unterrichtsinhalt
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen
  • Anpassung von Unterrichtsmaterialien nach Bedarf
  • Bei Überforderung: Unterstützung bei der Emotionsregulation
  • Hilfestellung bei sozialen Interaktionen mit Mitschülern
  • Begleitung bei Raumwechseln zwischen verschiedenen Unterrichtsfächern
  • Unterstützung bei der Nutzung spezifischer Hilfsmittel
  • Dokumentation von Lernfortschritten und Herausforderungen

In den Pausen (variable Zeiten):

  • Begleitung auf dem Schulhof nach individuellem Bedarf
  • Unterstützung bei sozialen Kontakten oder Konflikten
  • Begleitung beim Essen oder Toilettengang falls notwendig
  • Bei Bedarf: Ermöglichen von Rückzug und Erholung
  • Vorbereitung auf den nächsten Unterrichtsblock

Nach dem Unterricht (ca. 13:00-14:00 Uhr):

  • Unterstützung bei der Organisation von Hausaufgaben und Materialien
  • Begleitung in die Nachmittagsbetreuung oder zum Schulbus
  • Kurze Reflexion des Tages mit dem jungen Menschen
  • Kommunikation mit Eltern (je nach Vereinbarung)
  • Austausch mit Lehrkräften zu besonderen Vorkommnissen
  • Dokumentation des Tagesverlaufs und Vorbereitung für den Folgetag

Regelmäßige wöchentliche Aufgaben:

  • Teilnahme an Teambesprechungen mit Lehrkräften
  • Vor- und Nachbereitung von besonderen Unterrichtsaktivitäten
  • Anpassung von Arbeitsmaterialien und Hilfsmitteln
  • Reflexion der Entwicklung des jungen Menschens und Anpassung der Unterstützung

Die Schulbegleitung muss dabei stets die Balance zwischen notwendiger Unterstützung und der Förderung größtmöglicher Selbstständigkeit finden. Das übergeordnete Ziel ist, die eigene Präsenz schrittweise zu reduzieren, ohne den jungen Menschen zu überfordern. Dieser Balanceakt erfordert hohe fachliche Kompetenz und kontinuierliche Reflexion des eigenen Handelns.

Zusammenarbeit zwischen Schulbegleitung, Lehrkräften und Eltern

Eine gelingende Zusammenarbeit aller Beteiligten ist entscheidend für den Erfolg der Schulbegleitung und die positive Entwicklung des jungen Menschens:

Zusammenarbeit mit Lehrkräften:

  • Klare Rollenabgrenzung:
    • Zuständigkeiten von Lehrkraft und Schulbegleitung definieren
    • Klärung von Verantwortlichkeiten bei Unterrichtsstörungen
    • Abstimmung zum Umgang mit herausforderndem Verhalten
  • Regelmäßiger Austausch:
    • Kurze tägliche Abstimmungen zu aktuellen Themen
    • Wöchentliche oder zweiwöchentliche ausführlichere Gespräche
    • Gemeinsame Teilnahme an Förderplangesprächen
  • Unterrichtsplanung:
    • Frühzeitige Information über besondere Unterrichtsvorhaben
    • Gemeinsame Anpassung von Materialien und Methoden
    • Absprachen zur differenzierten Leistungsbewertung

Zusammenarbeit mit Eltern:

  • Kommunikationsstrukturen:
    • Festlegung der bevorzugten Kommunikationswege (Mitteilungsheft, E-Mail, Telefon)
    • Vereinbarung zur Häufigkeit und Art des Austauschs
    • Regelung für Notfallsituationen
  • Inhaltlicher Austausch:
    • Information über besondere Vorkommnisse in der Schule
    • Rückmeldung zu Fortschritten und Herausforderungen
    • Abstimmung von Förderzielen und -methoden
  • Gegenseitige Unterstützung:
    • Transfer von erfolgreichen Strategien zwischen Schule und Familie
    • Gemeinsames Vorgehen bei Verhaltensauffälligkeiten
    • Gegenseitige Wertschätzung der verschiedenen Perspektiven

10. Zusammenfassung: Schulbegleitung als wichtiger Baustein für inklusive Bildung

Schulbegleitung ist eine entscheidende Unterstützungsmaßnahme, die vielen jungen Menschen mit Beeinträchtigungen erst ermöglicht, am regulären Schulunterricht teilzunehmen. Als individuell angepasste Hilfe überwindet sie Teilhabebarrieren und schafft die Voraussetzungen für erfolgreiche Bildungsprozesse.

Die in diesen Texten zusammengestellten Informationen zeigen die vielfältigen Aspekte der Schulbegleitung auf:

  • Als rechtlich verankerte Leistung der Eingliederungshilfe steht Schulbegleitung jungen Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zu
  • Der Antragsprozess erfordert sorgfältige Vorbereitung und fachkundige Unterstützung
  • Die konkreten Aufgaben einer Schulbegleitung sind so vielfältig wie die Bedürfnisse der begleiteten jungen Menschen
  • Qualifizierte Schulbegleitung zeichnet sich durch fachliche Kompetenz, pädagogisches Geschick und hohe Reflexionsfähigkeit aus
  • Erfolgreiche Schulbegleitung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten
  • Das übergeordnete Ziel ist stets die Förderung größtmöglicher Selbstständigkeit

Mit diesem umfassenden Informationsangebot möchten wir Eltern, Fachkräfte und Interessierte unterstützen, die Möglichkeiten der Schulbegleitung optimal zu nutzen und zu einer gelingenden schulischen Inklusion beizutragen.
Pro School steht mit seinem Team aus qualifizierten pädagogischen Fachkräften bereit, jungen Menschen auf ihrem schulischen Weg zu begleiten und zu fördern. Unsere "Stark-Mach-Profis" verbinden fachliche Kompetenz mit persönlichem Engagement, um jedem jungen Menschen die bestmögliche individuelle Unterstützung zu bieten.

Bei Fragen zur Schulbegleitung oder Interesse an unserem Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir Wege, um Teilhabe und Bildungserfolg zu ermöglichen.

 

* Time-Timer sind ein visuelles Hilfsmittel zur Darstellung von Zeitspannen und Zeitabläufen