Was bedeutet „qualifizierte“ Schulbegleitung?
Da es sich bei der Tätigkeit als Schulbegleitung nicht um einen Ausbildungsberuf handelt, ist diese Tätigkeit in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Für die Stadt Hannover und die Region Hannover wurden jedoch verschiedene Ausbildungsberufe bzw. Studienabschlüsse definiert, die die jeweilige Fachkraft dazu qualifizieren, als Schulbegleitung tätig werden zu dürfen. Dazu zählen u.a. Berufe, wie Erzieher*in, Sozialpädagog*in, Kinderpfleger*in und Heilerziehungspfleger*in sowie Studienabschlüsse, wie Soziale Arbeit und Heilpädagogik. Bei Pro School ist daher eine entsprechende Qualifizierung ein Einstellungskriterium für die Tätigkeit als Schulbegleitung.
Wie wird eine Schulbegleitung beantragt und wer kommt für die Kosten auf?
Erziehungsberechtigte reichen ein formloses Schreiben mit kurzer Begründung zur Antragsstellung beim örtlich zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ein, der bei einer Leistungsbewilligung i.d.R. die Kosten übernimmt. Träger der Leitungsbewilligung sind Jugend- oder Sozialämter.
Wir benötigen von Ihnen: Eine fachärztliche Stellungnahme sowie die Kostenzusage des Trägers der Eingliederungshilfe.
Wie finde ich eine passende Schulbegleitung?
Um eine Schulbegleitung für Ihr Kind zu erhalten, können Sie Ihre Anfrage im Jugendhilfeportal für Eingliederungshilfen (JuHiPo) einstellen. Neben weiteren Anbietern hat auch Pro School Zugriff auf Ihre Anfrage. Sofern wir eine passende Schulbegleitung vorschlagen können, melden wir uns persönlich bei Ihnen.
> Zum Jugendhilfeportal (JuHiPo)
Sie möchten sich über unser Leistungsangebot informieren? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an schulbegleitung@pro-school.de
Sollten Sie Fragen zum JuHiPo haben, senden Sie bitte eine E-Mail an: info@juhipo.de
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Damit beeinträchtigten Schüler*innen aufgrund ihrer Behinderung keine Nachteile im Unterricht und bei Leistungsnachweisen entstehen, kann zum Beispiel die Gewichtung von mündlicher und schriftlicher Leistung angepasst werden.
Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?
Erziehungsberechtigte dürfen, nach Bewilligung der Förderung durch das zuständige Amt, mitentscheiden, welcher Kinder- und Jugendhilfeträger und welche*r Mitarbeiter*in ihr Kind unterstützt und fördert.
Wie lange muss man warten, um eine Schulbegleitung zu bekommen?
Diese Frage lässt sich nicht abschließend beantworten, da es von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann. Die Wartezeit wird bedingt durch den Antrag zur Kostenübernahme und der Suche nach einer passenden Fachkraft.